Das Kreissozialamt ist örtlicher Träger der Sozialhilfe und im Kerngeschäft zuständig für die Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit einem jährlichen Ausgabevolumen von über 30 Millionen Euro wird für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die meist über 65 Jahre alt sind, der Lebensunterhalt gesichert und Hilfe in anderen Lebenslagen erbracht. Das Amt mit Sitz im Kreishaus Grevenbroich wird von Anja Moll geleitet.
Die Wahrnehmung der Sozialhilfe erfolgt zum Teil per Delegation durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden; hier werden Anträge auf Leistungen bei wirtschaftlicher Not entgegengenommen und im Auftrag des Kreises bearbeitet. Alle damit verbundenen zentralen Aufgaben, beispielsweise die Bearbeitung der Widersprüche und die Abrechnungs- und Weisungsgeschäfte, liegen in der Verantwortung des Kreissozialamtes.
Hilfen, die unmittelbar vom Kreissozialamt bearbeitet werden, sind insbesondere die Leistungen, die bei einer Unterbringung in einer Altenpflegeeinrichtung erforderlich werden sowie die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ausgenommen Stadt Neuss).
Als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss mit der Umsetzung des SGB II im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss beauftragt. Hier werden für erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Angehörigen in über 16.000 Bedarfsgemeinschaften Mittel für die Unterkunfts- und Heizungskosten bereitgestellt. Das Kreissozialamt rechnet diese Leistungen mit der Bundesagentur ab und nimmt als Schnittstelle zum Jobcenter koordinierende und lenkende Aufgaben wahr.
Für Schwerbehinderte bietet die beim Sozialamt eingerichtete örtliche Fürsorgestelle Hilfen bei Kündigungsschutzverfahren an und verwaltet die Ausgleichsabgabe, mit der behindertengerechte Arbeitsplätze und individuelle Arbeitshilfen gefördert werden. Eine freiwillige Leistung ist der Behindertenfahrdienst. Die Schwerbehindertenstelle führt als eine wichtige Aufgabe im Schwerbehindertenrecht die Verfahren zur Feststellung einer Behinderung (Grad der Behinderung) durch, stellt die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen) fest und stellt die Schwerbehindertenausweise aus. Für Antragsteller steht im Kreishaus Grevenbroich ein Servicebüro, das montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr geöffnet ist, zur Verfügung – hier erhalten sie in allen Fragen eine direkte Beratung.
Weitere Aufgabenbereiche des Kreissozialamtes sind die Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG) die Altenhilfe, mit der Durchführung des beliebten Seniorenkulturprogramms, sowie die Anerkennung niedrigschwelliger Unterstützungs- und Entlastungsangebote.
Im Rahmen der Arbeit der WTG-Behörde (früher „Heimaufsicht“) überwacht das Kreissozialamt alle stationären Einrichtungen, darunter 46 Altenpflegeheime mit über 4000 Plätzen. Zur Qualifizierung und Information in der Altenhilfe werden für das Pflegepersonal Seminare angeboten. Über die Arbeit der WTG-Behörde wird regelmäßig im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages berichtet. Die Ergebnisse von Regelüberprüfungen können auf der Homepage des Kreises eingesehen werden. Bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz ist das Sozialamt gerne behilflich. Hierzu steht zudem die Heimfinder- App (siehe link-Liste unterhalb des Textes) zur Verfügung. Sollten sie als Bürger und Pflegekraft im Bereich der Heimpflege Mängel oder Probleme erkennen, können sie diese – auch anonym – im Hinweis- und Beschwerdeportal (siehe link-Liste unter dem Text) vortragen; die WTG-Behörde wird den Hinweisen nachgehen.
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss werden in besonderer Weise finanziell gefördert. Hierdurch wird eine soziale Daseinsvorsorge gesichert, die umfassende und miteinander vernetzte Beratungs- und Dienstleistungsangebote beinhaltet. Beispielhafte Förderbereiche sind die Schuldnerberatung, die Integration von Zuwanderern und die Förderung der ambulanten Hospizbewegungen. Im Rahmen der „örtlichen Planung“ nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW und Fortschreibung des „Silbernen Planes“ erarbeitet das Kreissozialamt mit aktuellem Schwerpunkt auf zeitgemäße Wohnformen im Alter und ambulante Hilfen im Quartier Handlungsempfehlungen, die eine ganzheitliche, moderne kommunale Seniorenpolitik ermöglichen.
Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Sozialamtes und ich Ihnen gerne zur Verfügung.