Leistungen der Pflegeversicherung

Die Politik hat das Thema Pflege zu einem wichtigen Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht. In der Debatte um die Neuordnung der Pflege in Deutschland rückt zunehmend die Finanzierung in den Mittelpunkt. Seit 2013 hat die Große Koalition drei Reformgesetze vorgelegt und dabei unter anderem die Kriterien für Pflegebedürftigkeit neu definiert, die Leistungen für Demenzkranke verbessert, die Hilfen für pflegende Angehörige gestärkt sowie die Pflegeberatung ausgebaut. Zudem wurde ein neuer Pflege-TÜV auf den Weg gebracht.
Bislang wurden die Reformen vor allem durch Anhebungen der Beitragssätze finanziert: Seit Januar 2019 müssen die mehr als 72 Millionen gesetzlich Versicherten tiefer in die Tasche greifen. Der Beitragssatz wurde um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens angehoben. Beitragszahler ohne Kinder müssen 3,3 Prozent zahlen. Die Versicherung startete 1995 mit einem Beitragssatz von einem Prozent.
In den letzten Jahren wurden die Betreuungsleistungen speziell für demenziell erkrankte und behinderte Menschen ausgebaut. Seit dem 1. Januar 1995 besteht in der Pflegeversicherung Versicherungs- und Beitragspflicht. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Pflegeversicherung eine spürbare finanzielle Unterstützung bei der Pflege von hilfsbedürftigen Personen sein. Pflegebedürftige, die in ihrem eigenen oder einem anderen Haushalt, in den sie aufgenommen sind, gepflegt werden, erhalten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Sie wird durch geeignete Pflegekräfte durchgeführt und von den Pflegekassen bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen.
Nach dem Ersten (2015) und dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (2017) gilt ab 1. Januar 2017 ein grundlegend neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Fünf neue Pflegegrade haben die bisherigen drei Pflegestufen ersetzt. Alle Pflegebedürftigen erhalten gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade erfolgte automatisch.
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einteilung in Pflegestufen wird weiter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vorgenommen.
Die Leistungen für die Pflege im Überblick:

Die Leistungen können teilweise während der Coronakrise geändert sein.