Betreuungsleistungen und Haushaltshilfen


Die Krankenkassen übernehmen die Kosten im Rahmen von Entlastungsleistungen oder bei ärztlichen Verordnungen. Die Entlastungsleistungen sind gesetzlich verankert und betragen 125,- EUR monatlich. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens der Pflege Grad 1. Der Betrag ist für alle Pflegegrade identisch und kann nur von anerkannten Anbietern abgerechnet werden.
Nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, somit haben viele Pflegegradträger schon ein Guthaben angesammelt, welches ihnen zur Verfügung steht.
Das Ziel ist es, die eigenen Angehörigen so lange wie es geht bei sich zu Hause – im gewohnten Lebensumfeld – zu begleiten und zu betreuen.

Um das zu erreichen, führen Alltagshelfer*innen folgende Aufgaben durch:
• Essens- und Menüplanung
• Kochen oder ggf. Hilfe beim Kochen
• Müllentsorgung
• Gemeinsames Mittagessen
• Wäsche waschen, trocknen und bügeln
• Schränke reinigen und aufräumen
• Betten herrichten
• Bettwäsche wechseln
• Komplettes Reinigen und Putzen der Wohnung
• Hilfe bei anfallenden Gartenarbeiten

Neben den hauswirtschaftlichen Diensten werden auch andere Betreuungsleistungen übernommen. Diese werden durch Alltagshelfer nach Ihrem ganz individuellen Umfang eingerichtet. Sie entscheiden selbst wie Ihre Betreuung aussehen soll. Hier einige Auszüge möglicher Betreuungsleistungen durch uns:
• Hilfe beim Einkauf oder Erledigung des Einkaufs
• Unterstützung bei Arztbesuchen
• Gemeinsame Fahrten zum Arzt
• Behördengänge
• Unternehmungen, wie Zoo, Tierpark, Museum etc.
• Anziehen und/oder Hilfe beim Anziehen
• Versorgung Ihrer Haustiere
• Pflege der Pflanzen
• „Denksportaufgaben“
• Zuhören
• Spazieren gehen, vorlesen, sich erinnern
• Hobbys pflegen

Wie viel Hilfe bekomme ich?
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro monatlich. Die Dienstleister rechnen mit Ihrer Pflegekasse einen individuellen Stundensatz zuzüglich Fahrtkosten ab. Bei 99 % der neuen Kunden gibt es ein Guthaben aus den Vormonaten, da der Betrag nicht in Anspruch genommen wurde.

Alltagshilfe trotz Pflegedienst? Macht das Sinn?
Ja! Absolut! Da die Alltagshelfer nicht pflegerisch tätig werden und der Pflegedienst in der Regel zeitlich sehr eng bemessen ist, macht es absolut Sinn, beides parallel in Anspruch zu nehmen.

Diese Betreuungsdienste sind im Rhein-Kreis Neuss tätig:

daheim zuhause
Carlos Navarette
Friedrichstr. 44
41460 Neuss
Telefon: 02131 – 384 50 20
Telefax: 02131 – 384 50 22
www.daheimzuhause-betreuung.de

Bürozeiten:
Montag – Donnerstag 10 – 16 Uhr
Freitag 10 – 15 Uhr
24 Stunden Ereichbarkeit

Home Instead Neuss
Jörg Mocken
Hellersbergstr. 2a, 41460 Neuss
Tel.: 02131 – 15337 – 0
Fax: 02131 – 15337 – 19
neuss@homeinstead.de
www.homeinstead.de

Agentur für Haushaltshilfe
www.afh-nrw.de
Telefon 0800 888 88 05
Geschäftszeiten
Montag – Freitag 8 – 15 Uhr