Pflegedienst der Lebenshilfe Neuss ,,Hand in Hand“

Pflege

In der ambulanten Pflege unterscheidet die Pflegeversicherung zwischen Pflegeleistungen der Grundpflege (SGB XI) und Leistungen der Behandlungspflege (SGB V). Die Behandlungspflege beinhaltet Leistungen, die ausschließlich nach ärztlicher Verordnung durch den Haus- oder Facharzt geleistet werden.

Zur Grundpflege gehören beispielsweise die tägliche Körperpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden, Lagern und Betten etc. In einem Erstgespräch stellen wir mit Ihnen zusammen den individuellen Unterstützungsbedarf fest und vereinbaren die Leistungen, die im Anschluss von unseren erfahrenen Mitarbeiter(inne)n durchgeführt werden. Wichtig ist uns hierbei der Austausch mit allen an der Pflege Beteiligten (Angehörige, Ärzte/-innen, Therapeut(inn)en, juristische Betreuer/-innen). Durch diesen haben wir die Möglichkeit, eine allumfassende und auf die zu pflegende Person ausgerichtete Pflege zu gewährleisten.

Betreuung

Benötigen Sie Unterstützung bei Arztbesuchen und Einkäufen? Oder wünschen Sie sich Gesellschaft bei Spaziergängen oder jemanden, der sich mit Ihnen unterhält? Auch da können wir Sie unterstützen. Im Rahmen des Entlastungsbetrags (§45b SGB XI) stehen Ihnen hierfür Mittel der Pflegeversicherung zur Verfügung.

Entlastung der Angehörigen

Sie sind pflegende/r Angehörige/r und benötigen Unterstützung, weil Sie selbst verhindert sind (z.B. Urlaub, Krankheit) oder stundenweise entlastet werden möchten? Hierbei helfen wir Ihnen gerne. Mit der Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hat jede/r Versicherte ab dem Pflegegrad 2, welche/r eine Pflegeperson benannt hat, Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung.

Hauswirtschaftliche Unterstützung

Benötigen Sie Hilfe bei der Bewältigung des eigenen Haushaltes (beim Reinigen der Wohnung, Staubsaugen, Staubwischen etc.)? Auch hierbei können wir Ihnen gerne Unterstützung anbieten. Im Rahmen der Pflegeversicherung ist es in diesem Bereich ebenso möglich, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich.

Qualitätssicherungsbesuche

Darüber hinaus führen wir seit vielen Jahren Qualitätssicherungsbesuche durch, die von den Pflegekassen gefordert werden (§37.3 SGB XI), um zu überprüfen, ob Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld sichergestellt sind.

Wir unterstützen Sie ebenso bei Antragstellungen zu allen Leistungen der Pflegeversicherung (Erstantrag für einen Pflegegrad, Höherstufung, Verhinderungspflege, Wohnumfeldverbesserung etc.). Zudem arbeiten wir mit Sanitätshäusern zusammen und vermitteln Ihnen andere Leistungen (bspw. Hausnotruf, „Essen-auf-Rädern“ u.v.m.).

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Ambulanter Pflegedienst
„Hand in Hand“
der Lebenshilfe Neuss gGmbH

Ansprechpartner
Simon Stahlmann
Hamtorwall 16
41460 Neuss

Tel. (0 21 31) 3 69 18–55
Fax (0 21 31) 3 69 18–59

Sie erreichen uns über die Telefonannahme der Geschäftsstelle (02131) 3 69 18–0
Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 16 Uhr und persönlich unter der oben genannten Durchwahl.


Besuchen Sie
uns im Internet unter:
www.lebenshilfe-neuss.de/pflegedienst