Definition der Selbstständigkeit

Die Bewertung in den einzelnen Modulen erfolgt anhand einer vierstufigen Skala. In den meisten Modulen umfasst sie die Ausprägungen:

0 = selbstständig
Die Person kann die Aktivität ohne eine helfende Person durchführen. Das gilt auch, wenn sie Hilfsmittel benötigt oder die Tätigkeit nur langsam ausführen kann.

1 = überwiegend selbstständig
Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig durchführen. Für die Pflegeperson besteht nur ein geringer Aufwand.

2 = überwiegend unselbstständig
Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbstständig durchführen, eine Beteiligung ist aber möglich.

3 = unselbstständig
Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbstständig durchführen beziehungsweise steuern, auch nicht in Teilen. Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden. Auch Motivation, Anleitung und ständige Beaufsichtigung reichen nicht aus.