Barrierefreies Wohnen wird gefördert

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf eine Wohnung, die ihren speziellen Bedürfnissen entsprechend ausgestattet ist. Dafür bietet das Land Nordrhein-Westfalen Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung, Erhaltung oder zum behindertengerechten Umbau von Wohnraum an (Wohnungshilfen). Gefördert werden auch technische Anlagen (z.B. Lichtsignalanlagen für Hörbehinderte), soweit sie zu den individuellen Rehabilitationshilfen gehören.
Die Hilfe besteht in der Übernahme der anerkannten Kosten für den speziellen behinderungsbedingten Mehraufwand, dazu gehören auch Kosten für notwendige Zeichnungen, Bauanträge u.a.
Auskünfte erteilen die Dienststellen im Rathaus bzw. Bezirksamt oder die Integrationsämter, letztere nur soweit die Hilfe im Zusammenhang mit dem Erhalt und/oder der Sicherung einer Arbeit steht. Fachliche Beratung über die behindertengerechte Umgestaltung einer Wohnung bieten in vielen Orten spezielle Wohnberatungsstellen an. Sonst helfen in der Regel Gesundheits- oder Umweltämter weiter. Adressen von Wohnberatungsstellen in NRW finden Sie in der Rubrik „Beratungsangebote von Städten und Kreisen“ www.leben-mit-behinderungen.nrw.de und auf den Internetseiten des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW.
Als Planungsgrundlagen für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum als Neubau, sowie im Bestand, gibt es überarbeitete Planungsgrundlagen, die in DIN-Normen (DIN 18025) festgelegt sind. (weitere Informationen auch unter Din-Normen)

Leistungen der Pflegekasse
Bei Vorliegen eines entsprechenden Pflegegrades bietet die Pflegekasse Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Bis zu 4000 Euro zahlt die Pflegekasse pro Gesamtmaßnahme, die das individuelle Wohnumfeld verbessert, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert bzw. eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird.